Die „feste Todesfallleistung“ ist die Todesfallleistung des Produktes ERGO Rente Chance. Sie wird beim Vertragsabschluss vereinbart. Sie können eine Höhe zwischen 0% und 200% der Beitragssumme der Al-tersrentenversicherung wählen. Die Beitragssumme ergibt sich aus den für die gesamte Beitragszah-lungsdauer zu zahlenden Beiträgen.
Stirbt die versicherte Person bis zum vereinbarten Beginn der Verfügungsphase, gilt: Wir zahlen die feste Todesfallleistung aus. Übersteigt der Wert des Fondsguthabens zum Zeitpunkt des Todes die feste To-desfallleistung, zahlen wir das vorhandene Fondsguthaben aus.
Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Verfügungsphase und vor Beginn der Rentenzahlung, gilt: Wir zahlen das vorhandene Fondsguthaben aus.
Sie können während der Laufzeit der Versicherung eine Erhöhung oder Herabsetzung der festen Todes-fallleistung beantragen. Sie vereinbaren dann mit uns einen höheren oder geringeren Prozentsatz der Beitragssumme.
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